DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2024.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-09 |
+++ § 2b UStG: Aktuelle Herausforderungen bei der Umsetzung, 22./28. Februar, jeweils 10:00–12:00 Uhr +++ Rechtssicheres Ausstellen von Spendenbescheinigungen durch juristische Personen des öffentlichen Rechts, Stiftungen und Vereine, 05./07. März, jeweils 10:00–12:00 Uhr +++ Steuerliche Behandlung von Sponsoring der öffentlichen Hand, 12. März, 10:00–12:00 Uhr +++
+++ Hessen macht den Gewerbesteuerbescheid digital +++ Grundsteuerreform: Aufkommensneutrale Hebesätze werden in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht +++ Kein Grundsteuererlass für nur teilweise ausgelastetes Tenniszentrum +++
Vor dem Hintergrund der Neuregelung des § 2b UStG stellt sich bei vielen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) die Frage, welche Verkäufe umsatzsteuerlich relevant sind. Dies betrifft insbesondere gelegentliche Ausgangsumsätze, die im Zusammenhang mit der hoheitlichen (nichtunternehmerischen) Haupttätigkeit der jPöR stehen, wie z. B. die notwendige Auswechslung von Gegenständen. Teil 1 behandelt die Verkäufe nach bisheriger Rechtslage; Teil 2 im nächsten Heft beurteilt die Verkäufe im Anwendungsbereich des § 2b UStG.
Für kommunale Unternehmen werden – ebenso wie für die Kernverwaltung – auf der Grundlage des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (FPStatG) Finanzdaten erhoben. Da viele kommunale Unternehmen die kaufmännische Buchführung einsetzen, werden die für eine umfassende Analyse der wirtschaftlichen Lage erforderlichen Daten regelmäßig erfasst. Die wirtschaftliche Lage und deren Entwicklung kann mittels gängiger Methoden der Jahresabschlussanalyse bewertet werden.
– BFH, Beschluss vom 28.08.2023 – V B 44/22 –
– LfSt Niedersachsen, Verfügung vom 03.07.2023 – S 2240-St 221/St 222-1518/2022 –
– VG Kassel, Urteil vom 18.07.2023 –7K2477/20.KS –
– VGH Bayern, Beschluss vom 16.08.2023 –4ZB23.114 –
+++ Zerlegung bei Batteriegroßspeicheranlagen zur Speicherung von Wind- und Solarenergie (§ 29 GewStG) +++ Steuerbefreiung von Arbeitgeberleistungen für öffentliche Verkehrsmittel (§ 3 Nr. 15 EStG) +++
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