DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2023.00 |
Lizenz: | Open Access CC BY-NC 4.0 |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 0 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-02 |
+++ § 2b UStG: Aktuelle Herausforderungen bei der Umsetzung (2 Termine), beginnend 22. Juni, jeweils 10:00–12:00 Uhr +++ Neue Entwicklungen im Bereich des steuerlichen Querverbunds, 12. Oktober, 10:00–12:00 Uhr +++ Umsatzsteuer der öffentlichen Hand (8 Termine), beginnend 17. Oktober, jeweils 10:00–12:00 Uhr +++
+++ Steuerliche Behandlung von Photovoltaik-Anlagen. BT-Drucks. 20/5683 vom 13.02.2023 +++ Höhe der Säumniszuschläge ist nicht verfassungswidrig. Niedersächsisches FG, Urteil vom 21.12.2022–4 K 209/20 – BFH, Beschluss vom 09.03.2023 – VI B 31/22 (AdV) – +++ Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Grundstückskauf von erschließungspflichtiger Gemeinde. BFH, Urteil vom 28.09.2022 – II R 32/ 20 – +++ Grundsteuerreform soll aufkommensneutral sein. heute im bundestag (hib) 178/2023 vom 13.03.2023 +++
Die Frage nach der „Einrichtung“ hat in der Praxis eine erhebliche Bedeutung. So ist sie wichtig für das Entstehen eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) als auch für die Abgrenzung des einzelnen BgA. Daran knüpfen sich Fragen für die Zuordnung von Betriebsvermögen und Betriebsausgaben, zur Zusammenfassung und der Verrechnung von Gewinnen und Verlusten. Hierzu hatte die Rechtsprechung in jüngerer Zeit Gelegenheit diesen Begriff weiter auszuleuchten, wobei dieser Prozess mit Blick auf das laufende BFH-Verfahren möglicherweise noch nicht gänzlich zum Abschluss gekommen ist.
Die Grundsteuer B ist nach der Gewerbesteuer und dem Einkommensteuer-Anteil die drittwichtigste Steuereinnahme der Gemeinden. Durch den Hebesatz können sie die Einnahmen direkt beeinflussen. Der vorliegende Beitrag liefert Vergleichsdaten, damit Gemeinden die Höhe des eigenen Hebesatzes einordnen können. Durchschnittlich sind die Hebesätze von 2007 bis 2021 jedes Jahr gestiegen. Tendenziell sind die Hebesätze in den kreisfreien Gemeinden höher als in den kreisangehörigen Gemeinden. Die höchsten Hebesätze hatten 2021 aber die kreisangehörigen Gemeinden Lautertal (Odenwald) und Lorch mit jeweils 1.050 %. In 16 kreisangehörigen Gemeinden gab es keine Grundsteuer B. Ab 2025 tritt eine reformierte Grundsteuer in Kraft. Angestrebt wird dabei, die neuen Hebesätze aufkommensneutral festzusetzen.
LfSt Bayern, Verfügung vom 15.02.2023 – S 7107.1.1-30/4 St33
LfSt Bayern, Verfügung vom 15.02.2023 – S 7107.2.1-52/14 St33
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2022 – 11 K 11252/ 17
VG München, Urteil vom 13.10.2022 –M10K19.4439
VGH Bayern, Beschluss vom 13.12.2022 –4ZB22.131
+++ Verlängerung der Übergangsfrist: Vorsteuerabzug auch bei unentgeltlicher Verpachtung +++ Entstehung der Umsatzsteuer bei Teilleistungen und Ratenzahlungen +++
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