Leitsatz des Gerichts:
Eine Bruchteilsgemeinschaft erbringt keine Leistungen gegen Entgelt als Unternehmer (Festhalten an den BFH-Urteilen vom 22.11.2018 – V R 65/17, BFHE 263, 90 und vom 07.05.2020 – V R 1/18, BFHE 270, 146). Über § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG i. d. F. von Art. 43 Abs. 6 i. V. m. Art. 16 Nr. 2 JStG 2022 war im Streitfall nicht zu entscheiden.
– BFH, Beschluss vom 28.08.2023 – V B 44/22 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2024.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-09 |
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