Die Grundsteuer B ist nach der Gewerbesteuer und dem Einkommensteuer-Anteil die drittwichtigste Steuereinnahme der Gemeinden. Durch den Hebesatz können sie die Einnahmen direkt beeinflussen. Der vorliegende Beitrag liefert Vergleichsdaten, damit Gemeinden die Höhe des eigenen Hebesatzes einordnen können. Durchschnittlich sind die Hebesätze von 2007 bis 2021 jedes Jahr gestiegen. Tendenziell sind die Hebesätze in den kreisfreien Gemeinden höher als in den kreisangehörigen Gemeinden. Die höchsten Hebesätze hatten 2021 aber die kreisangehörigen Gemeinden Lautertal (Odenwald) und Lorch mit jeweils 1.050 %. In 16 kreisangehörigen Gemeinden gab es keine Grundsteuer B. Ab 2025 tritt eine reformierte Grundsteuer in Kraft. Angestrebt wird dabei, die neuen Hebesätze aufkommensneutral festzusetzen. Gemeinden können die Grundsteuer B nutzen, um die Haushaltskonsolidierung politisch attraktiver zu machen. Hierzu koppeln sie den Hebesatz an den Ergebnisausgleich (doppische Schuldenbremse).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2023.00.05 |
Lizenz: | Open Access CC BY-NC 4.0 |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 0 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-02 |
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