Kein Abzug des auf die Möblierung entfallenden Anteils der vereinbarten Miete
Mit der Nettokaltmiete als Bemessungsgrundlage fr Zweitwohnungssteuer ist nicht zugleich entschieden, dass bei der Berechnung der Steuer der auf die Mblierung entfallende Anteil der vereinbarten Miete unbercksichtigt bleiben msse.
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