Leitsätze des Gerichts:
1. Es ist im Grundsatz nicht zu beanstanden, wenn eine kommunale Zweitwohnungssteuersatzung den Mietwert der Zweitwohnung als Steuermaßstab festlegt und diesen (Steuer-) Wert satzungsrechtlich bestimmt.
2. Eine Zweitwohnungssteuersatzung, die zur Bestimmung des durch die Satzung festgelegten Steuermaßstabs „Mietwert der Zweitwohnung“ lediglich vorsieht, dass dieser Wert „anhand des zuletzt aktualisierten und verfügbaren Mietwert-Kalkulators bestimmt wird, den die für die betreffende Gemeinde zuständige Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse bereitstellt“, genügt nicht dem Bestimmtheitsgebot.
– VGH Hessen, Urteil vom 25.11.2025 – 5 A 766/25 –
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2940-5653 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-09 |
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