Umsatzsteuerliche Behandlung von Gästekarten als Mehrzweck-Gutscheine
Leitsatz der Redaktion:
Die Überlassung einer Gästekarte, die den Übernachtungsgast zur Inanspruchnahme verschiedener touristischer Leistungen bei Dritten berechtigt, ist als Übertragung eines Mehrzweck-Gutscheins i. S. d. § 3 Abs. 15 UStG nicht steuerbar; umsatzsteuerbar ist erst die jeweilige Leistung des Leistungspartners an den Gast.
– FG München, Urteil vom 25.11.2025 – 5 K 1392/22 –
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