Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen, die dauerhaft defizitär betrieben werden, Folgendes
– BMF, Schreiben vom 20.01.2026 – III C 2 – S 7106/00069/003/117 –
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2940-5653 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-08 |
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