Die Suche nach Einsparpotenzialen in den Gemeinden gleicht mittlerweile einer Suche nach der Nadel im Heuhaufen – und schlägt sich schon jetzt deutlich auf die Handlungsfähigkeit der Gemeinden nieder. Denn insbesondere bei den kostenintensiven Pflichtaufgaben können und dürfen die hierfür in den Dienst genommenen Kommunen keine Abstriche machen. Deshalb leuchtet ein, dass Länder und Kommunen nach neuen Einnahmequellen suchen. Gleichzeitig hat die Politik ein Problem in der mangelnden Akzeptanz von erneuerbaren Energien v. a. in den Orten ausgemacht, in denen Wind- und größere Photovoltaikanlagen errichtet werden sollen. An dieser Schnittstelle kommen Sonderabgaben zur Akzeptanzsteigerung ins Spiel, die vielfältige verfassungs- wie haushaltsrechtliche Fragen aufwerfen. Diesen Fragen soll nachfolgend am Beispiel des Brandenburgischen Erneuerbare- Energien-Sonderabgabengesetzes (BbgEESG) nachgegangen werden. Vor allem wegen des Gebots der gruppennützigen Verwendung kann die Sonderabgabe des EESG mit manchen Haushaltsgrundsätzen konfligieren. Besonders konfliktträchtig sind mit Blick auf die gesetzlich geregelte Zweckbindung haushaltsrechtliche Sondersituationen, namentlich in der vorläufigen Haushaltsführung und im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzepts. Auch die brandenburgische Regelung der verpflichtenden Ortsteilbudgets bedarf einer genaueren Betrachtung.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2940-5653 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-08-07 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
