Leitsatz des Gerichts:
Ein abgelesener Zählerstand kann nicht rechtlich erheblich in Zweifel gezogen werden durch die bloße Behauptung eines Wasserrohrbruchs, ohne diesen für die betreffende Wohnung nachzuweisen.
– VG Schleswig, Beschluss vom 24.11.2022 – 4 B 23/22 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2023.02.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-08-09 |
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