Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Diese führen auch bei einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) zu einer Minderung des Gewinns, unabhängig von der Gewinnermittlungsart. Zu versteuern ist jedoch das Einkommen i. S. d. § 8 Abs. 1 KStG, das sich unter Beachtung der Vorschriften des EStG und des KStG – wie z. B. § 4 Abs. 5 EStG und § 10 KStG – ergibt. Dieser Aufsatz behandelt verschiedene, sich dabei ergebende Rechtsfragen.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2940-5653 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-06-08 |
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