Kulturkostenzuschüsse für den Betrieb eines Veranstaltungszentrums als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt
Leitsatz des Gerichts:
Sog. „Kulturkostenzuschüsse“, welche ein Unternehmer von der öffentlichen Hand erhält, sind steuerbare Entgelte (und keine echten Zuschüsse), wenn ein Zusammenhang zwischen den Leistungen (hier Durchführung kultureller Veranstaltungen im Rahmen der Betriebspflicht für ein Kulturzentrum) und den Zahlungen besteht.
– FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.04.2026 – 4 K 112/25 –
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