Keine Verpflichtung einer Kommune zum Weiterbetrieb einer öffentlichen Einrichtung
Leitsatz des Gerichts:
Aus der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG ergibt sich für die Gemeinden keine Pflicht, bestimmte Aufgaben der freiwilligen Selbstverwaltung zu übernehmen oder fortzuführen.
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