Leitsatz des Gerichts:
Eine „neue, bisher nicht vorhandene“ Wohnung i. S. v. § 7b Abs. 2 Nr. 1 EStG i. d. F. des Streitjahres (2020) liegt nicht vor, wenn die durch eine Baumaßnahme geschaffene Wohnung zwar „neu“ im sprachlichen Sinne ist, hierdurch aber der zuvor vorhandene Bestand an Wohnungen auf dem Grundstück nicht vermehrt wurde.
– BFH, Urteil vom 12.08.2025 – IX R 24/24 –
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2940-5653 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-09 |
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