Leitsatz der Redaktion:
Die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG liegen nicht vor, wenn eine angeschaffte häusliche PV-Anlage nicht bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres (fast) ausschließlich betrieblich genutzt wurde. Die (fast) ausschließliche betriebliche Nutzung i. S. d. § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG erfordert einen Anteil der betrieblichen Nutzung von mindestens 90 %. Die Nutzung einer betrieblichen PV-Anlage stellt sich nicht als betriebliche Nutzung dar, soweit mit der PV-Anlage Strom für den privaten Haushalt produziert wird.
– FG Hessen, Urteil vom 22.10.2025 – 10 K 162/24 –
(Rev. anh. unter BFH-Az. III R 39/25)
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2940-5653 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-09 |
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