Leitsatz der Redaktion:
Eine Zweitwohnung bleibt nur dann steuerfrei, wenn sie allein zum Zwecke der Kapitalanlage angeschafft und gehalten wird. Besteht ein Vermittlungsvertrag mit Eigennutzungsausschluss darf die Wohnung durch den Wohnungsinhaber nur zum Zwecke von Reparaturen, Umbauten, etc. genutzt werden.
– VG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2022 – 4 B 29/22 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2023.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-07-07 |
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