+++ FG Rheinland-Pfalz gibt Eilanträgen zur Grundstücksbewertung nach dem neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht statt +++ Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten irrelevant für die Festsetzung ihrer Versorgungsbezüge +++ Anpassung des Mindestlohns zum 01.01.2024 bzw. 2025 +++
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-07 |
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