Durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) ist die vergünstigte Wohnraumüberlassung an hilfebedürftige Personen i. S. d. § 53 AO gemeinnützig und damit steuerbegünstigt geworden. Dieser Aufsatz behandelt verschiedene Rechtsfragen der Wohngemeinnützigkeit im Zusammenhang mit dem neu eingefügten § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 27 AO.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2025.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-04-09 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.