Festsetzung eines Erschließungsbeitrags für einen Abschnitt einer Erschließungsanlage
Leitsatz des Gerichts:
Eine wirksame Abschnittsbildung setzt grundsätzlich nicht voraus, dass ein Bebauungsplan oder ein konkretes Bauprogramm für die über den Abschnitt hinausgehende Teilstrecke der Erschließungsanlage vorliegt, wenn diese bereits (provisorisch) angelegt ist.
– VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2024 – 2 S 1770/23 –
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