Leitsatz des Gerichts:
Eine wirksame Abschnittsbildung setzt grundsätzlich nicht voraus, dass ein Bebauungsplan oder ein konkretes Bauprogramm für die über den Abschnitt hinausgehende Teilstrecke der Erschließungsanlage vorliegt, wenn diese bereits (provisorisch) angelegt ist.
– VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2024 – 2 S 1770/23 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2024.10.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-08 |
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