Leitsätze der Redaktion:
1. Die Kausalität zwischen Denkmaleigenschaft und Unrentabilität erfordert, dass aufgrund der Umstände des Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung der Nutzungsentscheidung des Eigentümers, eine wirtschaftliche Nutzung in Betracht gekommen wäre, diese aber durch die Denkmaleigenschaft verhindert wird.
2. Eine Kausalität zwischen Denkmalschutz und Unrentabilität ist grundsätzlich dann erfüllt, wenn ohne die Beschränkungen, die das öffentliche Interesse begründen, entweder von naheliegenden Nutzungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht werden könnte, die einen höheren Ertrag abwerfen würden, und/oder Kosten eingespart werden könnten, und die sich hieraus ergebende Verbesserung der Ertragssituation einen Einnahmeüberschuss ergäbe.
– OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.02.2026 – 6 LA 9/24 –
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2940-5653 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-08 |
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