Leitsatz des Gerichts:
Der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch auf Entfernung einer öffentlichen Abwasserleitung von einem Privatgrundstück besteht auch dann, wenn der Wert der in Anspruch genommenen Flächen weitaus geringer ist als die durch die Folgenbeseitigung entstehenden Kosten.
– OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom12.01.2024 – 4 L 204/22 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2024.08.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-08-08 |
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