Leitsätze der Redaktion:
Der Einbau eines Funkzählers mit Funkmodulen beruht auf § 18 AVBWasserV. Es besteht kein Anspruch auf Unterlassung des Einbaus eines Wasserzählers mit Funkmodulen. Das Grundrecht des Wohnungseigentümers auf informationelle Selbstbestimmung wird nicht verletzt. Es liegt auch keine Gesundheitsbeeinträchtigung aufgrund der Funkwellen vor. Der Einbau eines Funkzählers mit Funkmodell widerspricht auch nicht den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung.
– AG Verden (Aller), Urteil vom 28.01.2025 – 23 C 340/24 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2025.08.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-08-08 |
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