Im dritten Teil der Reihe „Der Kommunalhaushalt“ steht die Frage im Mittelpunkt, wie aus haushaltspolitischen Zielbildern und fachlichen Planannahmen ein rechtlich verbindlicher Steuerungsrahmen in Form eines Haushalts wird. Kern ist das Zusammenspiel von Haushaltssatzung und Haushaltsplan. Die Haushaltssatzung setzt als Ortsrecht die zentralen Festsetzungen und damit die verbindlichen Leitplanken der Haushaltswirtschaft, während der Haushaltsplan diese Leitplanken durch ein operatives Planwerk untersetzt. Der Beitrag erläutert den Haushalt als Oberbegriff der kommunalen Haushaltswirtschaft, um dann einzelne Aspekte zur Haushaltssatzung zu vertiefen. Schwerpunktmäßig werden Verfahren und Zuständigkeiten von der Aufstellung bis zur Bekanntmachung dargestellt, einschließlich der Rolle der Kommunalaufsicht und der Genehmigungs- bzw. Beanstandungsmechanismen. Ergänzend wird das verbindliche Muster zur Haushaltssatzung nach den in Sachsen-Anhalt geltenden Vorgaben vorgestellt. Der Fokus liegt auf dem Landesrecht Sachsen-Anhalts. Die wesentlichen Inhalte sind jedoch auf kommunale Haushalte in anderen Bundesländern übertragbar.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2940-5653 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-06-08 |
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