Leitsatz des Gerichts:
Für die rechtliche und tatsächlich dauerhafte Sicherung des Hauptsammlers zur Begründung einer Vorteilslage i. S. v. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG-LSA bedarf es keiner Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit, wenn dieser über ein im öffentlichen Eigentum stehendes Grundstück verläuft.
– OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.10.2024 – 4 L 90/24 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2025.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-07 |
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