Leitsatz der Redaktion:
Der Betreiber eines Campingplatzes und Waldbades, mit dessen Einverständnis die Camper die Brunnen zur Gewässerentnahme nutzten, kann entgeltpflichtiger Benutzer i. S. d. § 1 Abs. 1 und 2 WasEE-VO LSA und § 105 Abs. 1 Satz 1 WG LSA sein.
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.12.2025 – 3 L 145/25.Z –
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2940-5653 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-08 |
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