Betreiber eines Campingplatzes als Wassergebührenpflichtiger; behördliche Schätzung der Wasserentnahmemenge
Leitsatz der Redaktion:
Der Betreiber eines Campingplatzes und Waldbades, mit dessen Einverständnis die Camper die Brunnen zur Gewässerentnahme nutzten, kann entgeltpflichtiger Benutzer i. S. d. § 1 Abs. 1 und 2 WasEE-VO LSA und § 105 Abs. 1 Satz 1 WG LSA sein.
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.12.2025 – 3 L 145/25.Z –
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