Leitsatz der Redaktion:
In der Gebührenkalkulation Frischwasser ist ein Löschwasseranteil zu berücksichtigen. Der VGH Hessen geht davon aus, dass i. d. R. ein Anteil von 3 % an den Gesamtkosten angemessen ist (VGH Hessen, Urteil vom 08.04.2014; Beschluss vom 18.04.2016– 5C2174/13.N, juris, Rz. 41).
– VG Wiesbaden, Urteil vom 08.12.2022 – 1 K 1126/18.WI –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2023.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-08 |
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