Leitsatz der Redaktion:
Die Befliegung eines Wohngrundstücks mit einem unbemannten Fluggerät (Drohne) zur Ermittlung der aktuellen Flächen und der anschließenden Berechnung der Abwasserbeiträge kann gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) verstoßen.
– VG München, Beschluss vom 22.11 2023 –M7E23.5047 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2024.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-09 |
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