Leitsätze des Gerichts:
1. Die Aufhebung des im Zerlegungsbescheid enthaltenen Nachprüfungsvorbehalts ist allen Beteiligten bekanntzugeben.
2. Die im Zerlegungsbescheid getroffene Entscheidung muss allen Beteiligten inhaltsgleich, aber nicht zeitgleich bekanntgegeben werden.
– BFH, Urteil vom 15.05.2024 – IV R 23/21 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2024.10.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-08 |
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