Leitsätze des Gerichts:
1. Bei der Entscheidung der Gemeinde oder des Landkreises, wann entstandene Überdeckungen bei der Erhebung von Benutzungsgebühren gemäß § 10 HessKAG ausgeglichen werden, handelt es sich um eine Ermessensentscheidung.
2. Das Einbeziehen demnächst anstehender Gesetzesänderungen in diese Ermessensentscheidung ist nicht ermessensfehlerhaft.
– VGH Hessen, Beschluss vom 23.05.2023 – 5 A 2958/19.Z –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2023.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-10 |
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