Zum Ausgleichszeitraum etwaiger Überdeckungen bei der Erhebung von Benutzungsgebühren
Leitsätze des Gerichts:
1. Bei der Entscheidung der Gemeinde oder des Landkreises, wann entstandene Überdeckungen bei der Erhebung von Benutzungsgebühren gemäß § 10 HessKAG ausgeglichen werden, handelt es sich um eine Ermessensentscheidung.
2. Das Einbeziehen demnächst anstehender Gesetzesänderungen in diese Ermessensentscheidung ist nicht ermessensfehlerhaft.
– VGH Hessen, Beschluss vom 23.05.2023 – 5 A 2958/19.Z –
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