Leitsätze der Redaktion:
Der Verkauf von Ökopunkten stellt eine unternehmerische Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG dar. Umsätze aus dem Verkauf der Ökopunkte unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG dem ermäßigten Steuersatz. Zwischen den Aufwendungen für Renaturierungsmaßnahmen und den Umsätzen aus dem Handel mit den Ökopunkten ist ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang gegeben. Dementsprechend kann aus den Aufwendungen für Renaturierungsmaßnahmen der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.
– FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.01.2025 – 2 K 2140/22–
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2025.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-07-08 |
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