Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden hat in den letzten Jahrzehnten ständig an Bedeutung zugenommen. Ihre wirtschaftlichen Unternehmen nehmen essentielle Aufgaben der Daseinsvorsorge wahr, ohne die ein geordnetes Zusammenleben ihrer Einwohner, des örtlichen Gewerbes und der Industrie nicht denkbar wäre. Gemessen am Haushaltsvolumen der Kernhaushalte, am Schuldenstand und am Personal erreichen diese Unternehmen oftmals die Größenordnung der in die Gemeinde voll integrierten Aufgabenbereiche, z. T. liegen sie noch darüber. In diesem Beitrag werden die Rechtsgrundlagen des Freistaats Sachsen zugrunde gelegt, die aber weitgehend mit den Regelungen der anderen Bundesländer identisch sind.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2940-5653 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-10 |
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