Leitsatz des Gerichts:
Die grundsätzliche Verpflichtung zum Ausgleich von Unterdeckungen gemäß Art. 8 Abs. 6 Satz 2 Halbs. 2 KAG setzt voraus, dass die Gemeinde oder der sonstige kommunale Einrichtungsträger für den Zeitraum, in dem die Kostenunterdeckung eingetreten ist, eine Kalkulation durchgeführt hat.
– VGH Bayern, Beschluss vom 16.05.2025 – 4 CS 25.564 –
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2940-5653 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-09 |
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