Leitsatz des Gerichts:
Die unentgeltliche Überlassung der Nutzung eines zuvor vom überlassenden Unternehmer selbst zur Erbringung von steuerpflichtigen entgeltlichen Leistungen genutzten Stadions berechtigt nicht zur Berichtigung der Vorsteuer nach § 15a UStG, wohl aber zur Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG.
FG Niedersachsen, Urteil vom 09.12.2021 – 5 K 44/20 – (Rev. anhängig unter BFH-Az. XI R 23/23)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2025.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-07 |
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