Steuerbegünstigte Körperschaften i. S. d. §§ 51 ff. AO müssen die Überschüsse aus ihrer Vermögensverwaltung oder die Gewinne aus ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben i. S. d. § 14 AO für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Dieser Aufsatz behandelt die Frage, ob und inwieweit es zulässig ist, dass Mittel des ideellen Bereichs zum Ausgleich von Verlusten eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs verwendet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2025.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-07-08 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.