Keine Berichtigungspflicht und keine Steuerschuld nach § 14c UStG bei fehlender Gefährdung des Steueraufkommens
Leitsatz der Redaktion:
§ 14c Abs. 1 UStG ist unter richtlinienkonformer Auslegung dann nicht anwendbar, wenn der unrichtige Ausweis der Umsatzsteuer in Rechnungen zu keiner Gefährdung des Steueraufkommens geführt hat, weil der Empfänger der Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
– FG Köln, Urteil vom 25.07.2023 – 8 K 2452/21 – (n.rkr., BFHAz. V R 16/23)
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