Leitsatz der Redaktion:
Die in der Rechtsform eines kommunalen Eigenbetriebs organisierten Stadtwerke sind weder als Behörde i.S.d. Art. 1 Abs. 2 BayVwVfG anzusehen, noch steht ihnen kraft Gesetzes oder besonderer Übertragung eine Befugnis zum Erlass von Beitragsbescheiden zu.
– VGH Bayern, Beschluss vom 04.03.2024 – 20 B 21.645 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2024.07.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-07-08 |
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