Leitsätze des Gerichts:
1. Die Ersetzung des bisherigen Frontmetermaßstabs durch den Quadratwurzelmaßstab steht in Einklang mit höherrangigem Recht, insbesondere mit § 52 Abs. 3 Satz 4 NStrG i. V. m. § 5 Abs. 3 Satz 2 NKAG und mit Art. 3 Abs. 1 GG.
2. Die mehrfache Gebührenerhebung bei einem mehrfach anliegenden Grundstück ist auch beim Quadratwurzelmaßstab nicht zu beanstanden.
3. Eine Besserstellung von mehrfach erschlossenen Hinterliegergrundstücken beim Quadratwurzelmaßstab ist sachlich gerechtfertigt
– OVG Niedersachsen, Urteil vom 24.04.2024 – 9 LC 138/20 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2025.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-13 |
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