Doppelte Inanspruchnahme bei Kostenerstattung und Beitrag
Leitsatz des Gerichts:
Der Kostenerstattungsbescheid ist rechtswidrig, wenn der Beklagte von der Klägerin die Aufwendungen für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen auf Grundlage des § 9a KAG i. V. m. der Beitrags- und Gebührensatzung (Kostenerstattungsanspruch) fordert, obwohl er diese bereits durch einen Beitrag vereinnahmt hat, weil er damit gegen das Verbot der doppelten Inanspruchnahme verstößt.
– VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.06.2023 – 4 A 10030/21 –
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