Leitsatz des Gerichts:
Der Kostenerstattungsbescheid ist rechtswidrig, wenn der Beklagte von der Klägerin die Aufwendungen für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen auf Grundlage des § 9a KAG i. V. m. der Beitrags- und Gebührensatzung (Kostenerstattungsanspruch) fordert, obwohl er diese bereits durch einen Beitrag vereinnahmt hat, weil er damit gegen das Verbot der doppelten Inanspruchnahme verstößt.
– VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.06.2023 – 4 A 10030/21 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2023.04.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-10 |
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