Die Kommune S betreibt ein Schwimmbad. Auch die Kinder der Mittelschule aus der benachbarten Stadt H sowie die Realschulkinder aus dem Nachbarort R und schließlich die Kinder vom Gymnasium aus dem nahen G sollen dort im Schulschwimmen unterrichtet werden. Müssen die Kommunen Umsatzsteuer auf die Eintrittsgelder zahlen oder lässt sich die Umsatzsteuer vermeiden? Wie sieht es bei der Kommune S mit dem Eigenverbrauch oder einer Vorsteuerkürzung aus?
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2024.03.09 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 2940-5653 | 
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 | 
| Veröffentlicht: | 2024-03-07 | 
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