Die Kommune S betreibt ein Schwimmbad. Auch die Kinder der Mittelschule aus der benachbarten Stadt H sowie die Realschulkinder aus dem Nachbarort R und schließlich die Kinder vom Gymnasium aus dem nahen G sollen dort im Schulschwimmen unterrichtet werden. Müssen die Kommunen Umsatzsteuer auf die Eintrittsgelder zahlen oder lässt sich die Umsatzsteuer vermeiden? Wie sieht es bei der Kommune S mit dem Eigenverbrauch oder einer Vorsteuerkürzung aus?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2024.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-07 |
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