Gewinne, aber auch verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betriebs gewerblicher Art (BgA) i. S. d. § 4 KStG ohne eigene Rechtspersönlichkeit führen unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG bei der jeweiligen Trägerkörperschaft zu einer Steuerpflicht i. S. d. § 2 Nr. 2 i. V. m. § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG. Dieser Aufsatz behandelt die bei Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 1 EStG zu beachtenden Umsatz- und Gewinngrenzen.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2940-5653 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-09 |
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