Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb sind für gewerbesteuerliche Zwecke die in § 8 Nr. 1 bis 12 GewStG genannten Beträge hinzuzurechnen, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt wurden. Dieser Beitrag behandelt die Hinzurechnung der hälftigen Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines Anderen stehen (§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2025.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-07 |
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