Die von einer Gemeinde betriebenen Kindergärten sind unbeschadet des Rechtsanspruchs von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Förderung in Tageseinrichtungen nach § 24 SGB VIII nach einer BFH-Entscheidung keine Hoheitsbetriebe, sondern Betriebe gewerblicher Art (BgA). Dieser Beitrag behandelt verschiedene ertrag- und umsatzsteuerliche Fragen im Zusammenhang mit kommunalen Kindergärten.
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