Die von einer Gemeinde betriebenen Kindergrten sind unbeschadet des Rechtsanspruchs von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Frderung in Tageseinrichtungen nach 24 SGB VIII nach einer BFH-Entscheidung keine Hoheitsbetriebe, sondern Betriebe gewerblicher Art (BgA). Dieser Beitrag behandelt verschiedene ertrag- und umsatzsteuerliche Fragen im Zusammenhang mit kommunalen Kindergrten.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2024.06.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2940-5653 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-06-07 |
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