Die öffentliche Hand kann auch als Unternehmer i. S. d. UStG tätig werden. Hierbei führt die Regelung des § 2b UStG und die hiermit verbundene Übergangsregelung zu neuen Anwendungs- und Zweifelsfragen. Besondere Umsetzungsprobleme entstehen insbesondere, wenn Zahlungen, wie etwa aus Konzessionsverträgen, bisher steuerlich nicht relevant gewesen sind und sich diese Beurteilung im Anwendungsbereich der Vorschrift des § 2b UStG ändert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2025.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-04-09 |
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