Leitsätze der Redaktion:
Die in § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG geregelte Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung besteht seit 2009 gemäß § 14 Abs. 2 Satz 3 UStG nicht (mehr), wenn der Umsatz als unechte Befreiung nach § 4 Nr. 8–28 UStG steuerfrei ist. Zahlungen als Gegenleistung für die Duldung des Überbaus eines Grundstücks bzw. für die Ausführung der dafür erforderlichen Baumaßnahmen sind von der Überlassung von Grundstücksteilen geprägt und fallen unter die Befreiung der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG. Daneben kommt auch eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. c UStG für die Bestellung, die Übertragung und die Überlassung der Ausübung von dinglichen Nutzungsrechten an Grundstücken in Betracht.
– LG Berlin, Urteil vom 14.11.2023 – 2 O 310/22 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2024.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-11-08 |
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