Leitsätze der Redaktion:
Die Frage, ob der gewählte Steuermaßstab unter Einbeziehung des reinen Bodenrichtwertes als Lagewert noch in der Lage ist, den mit der Zweitwohnungssteuer verfolgten Belastungsgrund in der Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abzubilden, wurde bisher in der Rechtsprechung des Schleswig- Holsteinischen OVG nicht entschieden. Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungssteuersatzung sind demnach jedenfalls im Eilverfahren nicht offensichtlich und eindeutig. Nach dem Gebot der ehelichen Lebensgemeinschaft haben sich Ehegatten die Benutzung der Ehewohnung nach § 1353 Abs. 1 BGB gegenseitig zu gestatten. Nach der Rechtsprechung des BGH sind Ehegatten gleichberechtigte Mitbesitzer der ehelichen Wohnung.
– Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 20.03.2024 – 4 B 3/24 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2024.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-11-08 |
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