Seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Mrz 2010 knnen naturschutzrechtliche Kompensationsmanahmen gezielt bevorratet und bei spteren Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmanahmen angerechnet werden. Dies wirft seither auch immer mehr steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem sog. kopunktehandel auf, bspw. im Bereich der Gemeinntzigkeit. Nachfolgend soll der Bereich der ffentlichen Hand im Hinblick auf den kopunktehandel nher beleuchtet werden, da dort auch besondere Fragestellungen entstehen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2024.09.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2940-5653 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-09-09 |
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