Leitsätze des Gerichts:
1. Einem Nießbrauchberechtigten steht das aus dem eingetragenen Nießbrauchrecht herrührende Verfügungs- und Nutzungsrecht einer Wohnung zu. Der Nießbrauchberechtigte kann grundsätzlich zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden.
2. Die fehlende Vermietung der Wohnung trotz objektiver Nutzbarkeit dokumentiert, dass der Nießbrauchberechtigte die Wohnung nicht ausschließlich in Gewinnerzielungsabsicht zur Kapitalanlage hält und sich der Nutzungsmöglichkeit nicht begeben will.
– VG Gießen, Urteil vom 08.10.2024 – 8 K 2687/23.GI –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2025.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-07-08 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.