Elterninitiativen oder Kindergruppen erzielen in Schulen oder Kindertageseinrichtungen vielfältige Umsätze. Im Zusammenhang mit der Einführung des § 2b UStG ist unter dem Stichwort „Kuchensteuer“ die steuerliche und politische Diskussion entbrannt, welche Auswirkungen sich aus dieser Neuregelung für an Schulen oder Kindertagesstätten erzielte Umsätze ergeben. Diese Frage stellt sich aber nicht nur für den Verkauf von Kaffee und Kuchen, sondern auch bei anderen Liefer- oder Dienstleistungsbeziehungen. Relevant wird sie daher auch für Eintrittsgelder für Aufführungen von Schülergruppen in Schulen oder des Schulchors oder bei einer Tombola im Rahmen einer Schulveranstaltung. Verschiedene Bundesländer haben inzwischen reagiert. Diese vertreten aber im Detail unterschiedliche Rechtsansichten, wie auch in Zukunft eine Besteuerung vermieden werden kann. Der nachstehende Beitrag würdigt diese und geht der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen auch zukünftig entsprechende Verkäufe ohne steuerliche Belastung ausgeführt werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2024.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-11-08 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.