Seit dem körperschaftsteuerlichen Systemwechsel zum 01.01.2001 werden kommunale Betriebe gewerblicher Art (BgA) nach den Grundsätzen des Teileinkünfteverfahrens besteuert. Die Übertragung dieser Grundsätze auf die Besteuerung der öffentlichen Hand geht mit einem fiktiven Gewinntransfer auf die Trägerkörperschaft einher. Auch nach mehr als 20 Jahren seit dem Systemwechsel ist die Besteuerungspraxis im Normvollzug mit einem Spannungsverhältnis von steuerlicher Fiktion einerseits und haushaltsrechtlicher Praxis andererseits konfrontiert. Mit dem vorliegenden Beitrag beleuchtet der Verfasser die im Normvollzug auftretenden Problemfelder der Besteuerungspraxis, die von der FinVerw. entwickelten, zuletzt mit BMF vom 04.04.2022 aktualisierten Lösungsansätze, aber auch die verbleibenden Handlungsbedarfe.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2023.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-08 |
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