Die Tätigkeitsbereiche der öffentlichen Hand und der Katalog der gemeinnützigen Zwecke, die das Gemeinnützigkeitsrecht bereithält, haben vielfache Überschneidungen. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass Vertreter von jPöR häufig neben den reinen ertragsteuerlichen Fragestellungen auch mit gemeinnützigkeitsrechtlichen Problemen konfrontiert werden. Gleichzeitig sind beide Rechtskreise sehr speziell und weisen spezifische Besonderheiten auf, die es zu beachten gilt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2940-5653.2024.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2940-5653 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-07 |
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